Konservierungsmethode: Bestrahlung

Um Kartoffeln und andere Lebensmittel am Auskeimen zu hindern und die Haltbarkeit zu verlängern, werden sie in einigen Ländern mit Strahlen behandelt, bevor sie in den Handel kommen. Geschmack und Konsistenz ändern sich dadurch nicht. Diese rein industrielle Konservierungsart ist nicht in allen Staaten zugelassen.

Was geschieht beim Bestrahlen?

Die Lebensmittel dürfen keinen unmittelbaren Kontakt mit den Strahlen haben. Aus diesem Grund lagern sie während der Bestrahlung in speziellen Behältern. Geeignet sind Röntgenstrahlen, Elektronenstrahlen und Gammastrahlen. Abhängig von der Strahlenart und -intensität stoppt das Verfahren den Reifeprozess von Obst und Gemüse, bekämpft Parasiten und sterilisiert Nahrungsmittel durch Vernichtung aller Mikroben. Die Strahlen zerstören oder verändern das Erbgut der Mikroorganismen, vermutlich ohne die sonstigen Eigenschaften der Lebensmittel zu beeinflussen.

Welche Lebensmittel eignen sich zum Bestrahlen?

  • Gemüse
  • Obst
  • Trockenfrüchte
  • Getreide
  • Fisch
  • Fleisch
  • Käse
  • Gewürze

Gibt es Risiken?

Es gibt naturgemäß Vorbehalte wegen der bekannten Gefahren radioaktiver Strahlen. Auch wenn die Lebensmittel während des Vorgangs in Containern liegen, sind Störfälle niemals auszuschließen. Viele Verbraucherverbände befürchten einen Missbrauch durch die Lebensmittelhersteller, indem sie Frische bei bereits verdorbenen Produkten vortäuschen oder weniger Sorgfalt auf die Hygiene legen. Zudem ist nicht abschließend geklärt, ob durch die Strahlen wichtige Vitamine und Nährstoffe verlorengehen. Andererseits erbrachten die seit Jahrzehnten betriebenen wissenschaftlichen Studien bislang keinen Hinweis darauf, dass sich die Bestrahlung der Lebensmittel negativ auf die Gesundheit auswirkt. Dies versichert jedenfalls der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission.
Die EU schreibt eine deutliche Kennzeichnung bestrahlter Lebensmittel zwingend vor. Nicht alle Mitgliedsstaaten wenden das Konservierungsverfahren an. In Österreich und Deutschland ist es beispielsweise ausschließlich für Gewürze zugelassen.